3 Monate
Anzeigefrist
Erbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, außer bei notariell oder gerichtlich eröffnetem Testament ohne Immobilien, Kapitalgesellschaftsanteile, Betriebs- oder Auslandsvermögen.

Steuerberater für Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir erstellen Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung, bewerten Immobilien und Unternehmen steueroptimiert und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.
Eugen Siebert Steuerberater · Mülheim-Kärlich
150.000 € → 0 €
40.000 € ↓
Abgewendet
Ihr Berater
Erbschaft- und Schenkungsteuer ist kein Nebenthema in unserer Kanzlei, sondern der Schwerpunkt. Besonders dort, wo Immobilien oder Unternehmensvermögen übertragen werden, entscheidet die Bewertung über die Höhe der Steuer.
Die meisten Mandanten haben bereits einen Steuerberater und kommen nur für dieses Spezialgebiet zu uns. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Finanzamt, Notaren und anderen Steuerberatern.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn sie Ihnen ausdrücklich mitgeteilt und schriftlich vereinbart wurden. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung.
Das Honorar kann vollständig in der Erbschaftsteuererklärung angesetzt werden und ist regelmäßig nur ein Bruchteil der erzielten Steuerersparnis.
Erbschaftsteuererklärung bei 1 Mio. € Vermögen
2.500 € – 4.000 €
netto, erfahrungsgemäß
Nein. Nur wenn das Finanzamt dies ausdrücklich verlangt. Eine Anzeigepflicht besteht aber, wenn das Finanzamt nicht anderweitig, etwa durch einen Notar, von der Erbschaft oder Schenkung erfährt.
In vielen Fällen ja. Beispielsweise kann Unternehmensvermögen vollständig steuerfrei übertragen werden, wenn dies gegenüber dem Finanzamt entsprechend erklärt wird.
Ja, das ist bei den meisten unserer Mandanten so. Sie beauftragen uns nur für das Spezialgebiet Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Ja, vollumfänglich. Ebenso gegenüber Notaren und anderen Steuerberatern.
Für Privatpersonen, Unternehmer, Familien, Angehörige von Verstorbenen, rechtliche Betreuer und Menschen, die ihren Nachlass planen wollen. Bundesweit und in Einzelfällen aus dem Ausland.
3 Monate
Erbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, außer bei notariell oder gerichtlich eröffnetem Testament ohne Immobilien, Kapitalgesellschaftsanteile, Betriebs- oder Auslandsvermögen.
10 Jahre
Im Eltern-Kind-Verhältnis kann das 60.000 bis 120.000 € Steuer sparen.
15.000 €
Pauschal abziehbar, ohne Einzelnachweis in der Erklärung.
Kettenschenkung
Gut umgesetzt sinkt die Schenkungsteuer erheblich oder entfällt ganz.
Betriebsvermögen
Die gezielte Nutzung von Freibeträgen senkt die Steuer erheblich.
Elster
Die Erklärung geht per Elster, Feststellungserklärungen zur Bewertung weiterhin auf Papier.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und findet am Telefon oder per Video statt.
info@erbschaftsteuer-berater.de
Steuerberater Eugen Siebert · Florinstr. 18 · 56218 Mülheim-Kärlich