Steuerberater Eugen SiebertErstgespräch kostenfrei+49 2630 5285 122

Steuerberater für Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wer erbt oder schenkt, zahlt oft mehr Steuern als nötig.

Wir erstellen Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung, bewerten Immobilien und Unternehmen steueroptimiert und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.

Eugen Siebert Steuerberater · Mülheim-Kärlich

Ergebnisse unserer Mandanten

150.000 € → 0 €

Frau K., Koblenz Schenkung. Die Steuerlast wurde nach Optimierung auf null gesenkt.

40.000 € ↓

Herr V., Zürich Immobilienvermögen in der EU geerbt. Im Einspruchsverfahren erheblich reduziert.

Abgewendet

Herr S., Hanau Schenkung von Unternehmensvermögen an die Kinder. Rückabwicklung erfolgreich verhindert.

Ihr Berater

Eugen Siebert, Steuerberater

Erbschaft- und Schenkungsteuer ist kein Nebenthema in unserer Kanzlei, sondern der Schwerpunkt. Besonders dort, wo Immobilien oder Unternehmensvermögen übertragen werden, entscheidet die Bewertung über die Höhe der Steuer.

Die meisten Mandanten haben bereits einen Steuerberater und kommen nur für dieses Spezialgebiet zu uns. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Finanzamt, Notaren und anderen Steuerberatern.

Kanzlei
Florinstr. 18, 56218 Mülheim-Kärlich
Mandanten
Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien
Kammer
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Was kostet das?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn sie Ihnen ausdrücklich mitgeteilt und schriftlich vereinbart wurden. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung.

Das Honorar kann vollständig in der Erbschaftsteuererklärung angesetzt werden und ist regelmäßig nur ein Bruchteil der erzielten Steuerersparnis.

Erbschaftsteuererklärung bei 1 Mio. € Vermögen

2.500 € – 4.000 €

netto, erfahrungsgemäß

Ablauf

  1. Kontakt aufnehmen. Per Telefon, E-Mail oder Formular, mit Ihrem Anliegen: Erbschaftsteuererklärung, Schenkung, Bewertung des Familienheims.
  2. Unverbindliches Erstgespräch. Am Telefon oder per Video. Wir klären die wichtigsten Fragen und zeigen die nächsten Schritte.
  3. Wir übernehmen. Sämtliche Korrespondenz mit Finanzamt, Notaren und anderen Steuerberatern. Sie bleiben informiert, Ihr Zeitaufwand bleibt gering.

Häufige Fragen

Muss ich in jedem Fall eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Nein. Nur wenn das Finanzamt dies ausdrücklich verlangt. Eine Anzeigepflicht besteht aber, wenn das Finanzamt nicht anderweitig, etwa durch einen Notar, von der Erbschaft oder Schenkung erfährt.

Ist 100 % Steuerfreiheit möglich?

In vielen Fällen ja. Beispielsweise kann Unternehmensvermögen vollständig steuerfrei übertragen werden, wenn dies gegenüber dem Finanzamt entsprechend erklärt wird.

Ich habe schon einen Steuerberater. Passt das trotzdem?

Ja, das ist bei den meisten unserer Mandanten so. Sie beauftragen uns nur für das Spezialgebiet Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Vertreten Sie mich auch gegenüber dem Finanzamt?

Ja, vollumfänglich. Ebenso gegenüber Notaren und anderen Steuerberatern.

Für wen arbeiten Sie?

Für Privatpersonen, Unternehmer, Familien, Angehörige von Verstorbenen, rechtliche Betreuer und Menschen, die ihren Nachlass planen wollen. Bundesweit und in Einzelfällen aus dem Ausland.

Wissenswertes

3 Monate

Anzeigefrist

Erbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, außer bei notariell oder gerichtlich eröffnetem Testament ohne Immobilien, Kapitalgesellschaftsanteile, Betriebs- oder Auslandsvermögen.

10 Jahre

Freibeträge erneuern sich

Im Eltern-Kind-Verhältnis kann das 60.000 bis 120.000 € Steuer sparen.

15.000 €

Erbfallkostenpauschale

Pauschal abziehbar, ohne Einzelnachweis in der Erklärung.

Ketten­schenkung

Freibeträge mehrfach nutzen

Gut umgesetzt sinkt die Schenkungsteuer erheblich oder entfällt ganz.

Betriebs­vermögen

Verwaltungsvermögenstest

Die gezielte Nutzung von Freibeträgen senkt die Steuer erheblich.

Elster

Elektronische Abgabe

Die Erklärung geht per Elster, Feststellungserklärungen zur Bewertung weiterhin auf Papier.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und findet am Telefon oder per Video statt.

+49 2630 5285 122

info@erbschaftsteuer-berater.de

Steuerberater Eugen Siebert · Florinstr. 18 · 56218 Mülheim-Kärlich