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Gletscher

Wissenswertes

3 Monate Anzeigefrist

 

Bei einer Erbschaft oder Schenkung muss innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren werden. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn ein Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält.

10-Jahresfrist beachten/nutzen

 

Die Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. Daraus kann zum Beispiel beim Eltern-Kind-Verhältnis eine Steuerersparnis von 60.000 - 120.000 Euro resultieren.

Kettenschenkungen

 

Durch Kettenschenkungen können Freibeträge steueroptimiert ausgenutzt werden. Die Schenkungsteuer wird bei guter Umsetzung erheblich reduziert oder entfällt ganz.

Freibeträge für Betriebsvermögen mitnehmen

Durch die intelligente Nutzung von Freibeträgen beim Verwaltungsvermögenstest, kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich gesenkt werden.

Pauschbetrag für Erbfallkosten

Bei einem Erbfall können 15.000 Euro pauschal für diverse Kosten vom Erwerb abgezogen werden. Dafür sind keine Eintragungen der einzelnen Kosten in der Erbschaftsteuererklärung erforderlich.

 
Erbschaftsteuererklärung - Elster

Die Erbschaftsteuererklärung kann bequem per Elster elektronisch übermittelt werden. Die Feststellungerklärung(en) zur Grundbesitzbewertung sowie zur Betriebs- und Anteilsbewertung müssen in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.

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